Satzung HINTERLAND events e.V.

Präambel

HINTERLAND events e.V. ist ein Verein zur Förderung von Kultur in der Region Euskirchen/Eifeler Land. Außerdem hat der Verein zur Aufgabe, die internationale Gesinnung und den europäischen Gedanken zu fördern um so zu mehr Toleranz und zur Völkerverständigung beizutragen. Der Verein geht aus dem Projekt HINTERLAND hervor, das bereits in der Vergangenheit vor allem den Kulturaustausch mit der italienischen Region Sardinien vorangetrieben hat.

 

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt die Bezeichnung "HINTERLAND events e.V.". Er ist beim Amtsgericht Bonn in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Vereinssitz ist Euskirchen.

 

2. Vereinszwecke

Der Verein fördert - gemäß §52Abs.2.5 der AO/Förderung von Kunst und Kultur - kulturelle Aktivitäten in der Region Euskirchen/Eifeler Land. Dies geschieht insbesondere durch Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen.

Der Verein fördert - gemäß §52Abs.2.13 der AO/Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - den Austausch kultureller Aktivitäten zwischen der Region Euskirchen/Eifeler Land und anderer, ähnlich strukturschwacher Regionen in Europa. Dies geschieht insbesondere durch Organisation und Durchführung gemeinsamer Konzerte und anderer Kulturveranstaltungen in den beteiligten Regionen. Hierbei wird eine Kooperation mit Vereinen, Verbänden und Veranstaltern der jeweiligen Region angestrebt.

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der AO §§51 bis 68"Steuerbegünstigte Zwecke".Der Verein unterhält keinen auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäftsbetrieb. Alle Einnahmen des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zahlungen oder Zuwendungen aus dem Vermögen des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben für satzungsfremde Zwecke oder unangemessen hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

3. Mitgliedschaft

Jede natürliche oder juristische Person kann auf schriftlichen Antrag Mitglied des Vereins werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Im Voraus entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei vereinsschädigendem Verhalten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der/Die Betroffene ist vorher anzuhören. Bei Widerspruch des/der Auszuschließenden entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat, beginnend mit dem Tag der Zustellung/Mitteilung des Vorstandsbeschlusses.

Die Mitglieder entrichten zu Beginn des Kalenderjahres und/oder -halbjahres einen Mitgliedsbeitrag nach freier Selbsteinschätzung, jedoch mindestens 12 € im Jahr.

 

4. Organe

Organe des Vereins sind

die Mitgliederversammlung

der Vorstand

der/die Kassenprüfer/in

 

5. Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und den/die Kassenprüfer/in. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Vorstandes und Satzungsänderungen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Kalenderjahr einberufen. Auf schriftlichen Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der Gründe einzuberufen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder per e-mail durch den/die Vorsitzende/n unter Angabe von Datum, Ort, Uhrzeit und Tagesordnung spätestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin.

Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch auf Antrag ausgeschlossen werden.

Eine satzungskonform einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Anträgen auf Satzungsänderungen oder zur Auflösung des Vereins ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.

Der/Die Vorsitzende oder dessen/deren Stellvertreter/in leitet die Mitgliederversammlung. Bei Abwesenheit beider Personen bestimmen die anwesenden Mitglieder eine/n Versammlungsleiter/in aus ihrer Mitte.

Auf Antrag eines Mitgliedes finden Wahlen geheim statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. In einem gegebenenfalls erforderlichen zweiten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Vor Beginn einer Mitgliederversammlung wird ein/e Protokollant/in bestimmt, der/die ein Ergebnisprotokoll anfertigt.

 

6. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden, einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden und einer/einem Kassierer/in.

Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein nach innen und außen einzeln - gerichtlich wie außergerichtlich. Einzelgeschäfte über 500 € bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes.

Der Vorstand entscheidet über alle laufenden Geschäfte unter Beachtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist spätestens nach 3 Monaten zu einer Nachwahl in einer Mitgliederversammlung einzuladen.

 

7. Kassenprüfung

Die Prüfung der Buchführung des Vereins erfolgt durch den/die Kassenprüfer/in jeweils zum Ende des Geschäftsjahres und wird der Mitgliederversammlung zur Entlastung des Vorstandes und der/des Kassierers/Kassiererin vorgelegt. Der/Die Kassenprüfer/in wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

 

8. Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Verein Eifel-Kultur e.V. mit Sitz in Mechernich, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

9. Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Beschluss der fortgesetzten Gründungsversammlung vom 02.03.2013 in Kraft.

Postanschrift

HINTERLAND events e.V.
Breslauer Str. 20
53919 Weilerswist

Bankverbindung

Kreissparkasse Euskirchen

BLZ: 38250110

Konto: 1639244

 

IBAN: DE04 3825 0110 0001 6392 44

BIC: WELADED1EUS